Staatliches Schulamt Pforzheim Maximilianstraße 46 75172 Pforzheim Tel: 07231 6057-400 Fax: 07231 6057-440 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Schulpsychologische Beratungsstelle für Pforzheim, Enzkreis, Kreis Calw Maximilianstr. 46 (3. OG) 75172 Pforzheim Tel: 07231 6057-311 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Oberschulamt im RP Karlsruhe Hebelstraße 2 76133 Karlsruhe Tel.: 0721 926-4400 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
AK der Elternbeiräte im Kreis Calw Saskia Esken Emil-Schmid-Str. 24 75378 Bad Liebenzell Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Der partnerschaftliche Umgang aller Bildungsbeteiligten ist nach unserer Auffassung eine Grundbedingung für das Gelingen von Schule und Bildung.
Erziehungspartnerschaft meint hier die gemeinsame Verantwortung der Eltern und der Lehrer für die Erziehung und Bildung eines Kindes.
Ein gemeinsamer Arbeitskreis von Lehrern und Eltern hat als Leitlinie für die Erziehungspartnerschaft am HHG formuliert: Die Hauptpersonen an unserer Schule sind unsere Schülerinnen und Schüler. Wir wünschen uns, dass diese im Lauf der Jahre bei uns zu glücklichen, lebensbejahenden, beziehungsfähigen, selbstbewussten, eigenverantwortlichen und gebildeten Menschen „reifen“. Damit dies gelingen kann, müssen sowohl die Eltern als auch die Lehrerinnen und Lehrer an einem Strang ziehen, ohne das Wohl der Kinder und Jugendlichen aus den Augen zu verlieren. Nur so können wir unserem gemeinsamen Erziehungsauftrag gerecht werden.
2. Elternvertreter
Die Eltern einer Klasse wählen zu Beginn des Jahres zwei Elternvertreter. Die Aufgaben dieser Elternvertreter sind:
...nach der Wahl:
Abstimmung der Elternvertreter untereinander (Teambildung!)
Abstimmung mit dem Klassenlehrer (Kommunikationsmittel, Ansprechzeit)
Erstellen einer Adressliste und Telefonkette (Einverständnis der Eltern nötig!)
ggfs. vom Vorgänger Unterlagen der Vorjahre besorgen (Klassenkonto?)
...während des Schuljahrs:
Die Klasse beobachten, bei Problemen Kontakt mit den Ansprechpartnern aufnehmen (Lehrer, Schulleitung, Elternbeiratsvorsitzende), Vermittlungsgespräche anbahnen,...
Die Klasse nach außen vertreten
Elternbeiratsitzungen besuchen
Die Mithilfe der Klasseneltern bei Veranstaltungen der Schule, des Elternbeirats oder des Fördervereins organisieren
Längere oder systematische Unterrichtsausfälle notieren, nachfragen
Evtl. Elternstammtisch(e), bei Bedarf einen Elternabend organisieren
Themen für den nächsten Elternabend sammeln
...im 2. Schulhalbjahr oder bei Bedarf: Elternabend(e) organisieren und durchführen
Vorab:
Gesprächsbedarf, Termin und Raumreservierung, Themen, evtl. Einladung an Fachlehrer, Schüler(vertreter) oder externe Referenten (z.B. Polizei, Drogenberatung, Schulpsychologen) mit dem Klassenlehrer abstimmen
Einladung mit Tagesordnung formulieren, möglichst mit Abschnitt für Rückantwort, und spätestens eine Woche vorher über den Klassenlehrer verteilen lassen (Kopie an Schulleiter und EB-Vorsitz)
mit dem Teamkollegen Sitzungsleitung, Moderation/Diskussionsleitung und Zeitlimit zu allen Tagesordnungspunkten absprechen
Bericht aus dem Elternbeirat vorbereiten (aktuelle Arbeit, Arbeitskreise, Förderverein, etc.)
Rückantworten und Punkte für den TOP „Sonstiges” sichten
Am Elternabend:
Die Elternvertreter begrüßen, leiten und führen die Sitzung durch!
Eine kommunikative Sitzordnung und Namensschilder erleichtern das Gespräch (Deko, Getränke, Knabberzeug?)
Einen Schriftführer wählen/suchen
Tagesordnung incl. Zeitlimits an die Tafel schreiben, Vorschläge für Sonstiges vorstellen, weitere sammeln, Zeitlimits vergeben. Bei zu vielen Punkten durch Abstimmung oder Punktekleben Prioritäten vergeben!
Einen Ziel-Zeitpunkt für das Ende des Elternabends vereinbaren
Der Moderator achtet auf die Einhaltung der Zeitlimits
Protokoll erstellen und an alle Beteiligten verteilen lassen
...im nächsten Schuljahr:
Den ersten Elternabend bis zum Ende der Wahl des Klassenelternvertreters leiten (bitte Stimmzettel vorbereiten und Wahlrichtlinien nochmal anschauen!). Dann das Amt weiterführen oder an den neuen Amtsinhaber übergeben.
Elternbeirat | Im Rahmen des Schulgesetzes
Der Elternbeirat hat laut § 57 Schulgesetz die Aufgabe,
„das Interesse und die Verantwortung der Eltern für die Aufgaben der Erziehung zu wahren und zu pflegen, der Elternschaft Gelegenheit zur Information und Aussprache zu geben, Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern zu beraten und der Schule zu unterbreiten, an der Verbesserung der inneren und äußeren Schulverhältnisse mitzuarbeiten und das Verständnis der Öffentlichkeit für die Erziehungs- und Bildungsarbeit der Schule zu stärken.”
Weiter heißt es dort:
„Er wird von Schule und Schulträger beraten und unterstützt. Im Rahmen seiner Aufgaben obliegt es dem Elternbeirat insbesondere
1. Die Anteilnahme der Eltern am Leben und an der Arbeit der Schule zu fördern;
2. Wünsche und Anregungen aus Elternkreisen (...) zu beraten und an die Schule weiterzuleiten;
3. Das Verständnis der Erziehungsberechtigten für Fragen des Schullebens und der Unterrichtsgestaltung (...) zu fördern;“
Letzeres geschieht zuallererst durch Klassenpflegschaftsabende (Elternabende) und kann auch durch Elternstammtische der einzelnen Klassen vertieft werden. Elternbeirat und Schule unterstützen den Austausch durch Veranstaltungen wie Gesprächsforen, Schulfeste, Aufführungen und Projekttage ebenso wie z.B. durch die Öffnung der Arbeitskreise des Elternbeirats für alle Eltern.
4. „Für die Belange der Schule beim Schulträger, bei der Schulaufsichtsbehörde und der Öffentlichkeit einzutreten, soweit die Mitverantwortung der Eltern es verlangt;”
Themen könnten das Schulgebäude, die Ausstattung der Schule, die Schülerbeförderung oder auch die Lehrerversorgung sein. Hier werden auch örtliche und überörtliche Gremien tätig wie z.B. der Gesamtelternbeirat der Calwer Schulen, der Arbeitskreis der Elternbeiräte im Kreis Calw oder der Landeselternbeirat.
5. „An der Beseitigung von Störungen der Schularbeit durch Mängel der äußeren Schulverhältnisse mitzuwirken;”
Das Schulgesetz lädt uns also direkt ein, die von der Politik hausgemachten Probleme wie Klassengröße, mangelnde Vertretungsreserve u.ä. anzugehen.
6. „Bei Maßnahmen auf dem Gebiet des Jugendschutzes und der Freizeitgestaltung, soweit sie das Leben der Schule berühren, mitzuwirken;
7. „Maßnahmen, die eine Erweiterung oder Einschränkung der Schule oder eine wesentliche Änderung ihres Lehrbetriebs bewirken, zu beraten; (...)”
Hier könnten Themen sein: Rhythmisierung und Pausenregelung, Kontigent-stundentafel und Schulcurricula, Hausaufgabenbetreuung und Ganztagesangebot. Bindende Beschlüsse zu diesen wichtigen Themen fasst das oberste Gremium der Schule, die Schulkonferenz.
Elternbeirat | Arbeitskreise der inneren Schulentwicklung
Arbeitskreise der Inneren Schulentwicklung (Prozessskizze)
Elternbeirat | Wichtige Adressen für Eltern
Staatliches Schulamt Pforzheim Maximilianstraße 46 75172 Pforzheim Tel: 07231 6057-400 Fax: 07231 6057-440 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
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