1. Erziehungspartnerschaft

Der partnerschaftliche Umgang aller Bildungsbeteiligten ist nach unserer Auffassung eine Grundbedingung für das Gelingen von Schule und Bildung.

Erziehungspartnerschaft meint hier die gemeinsame Verantwortung der Eltern und der Lehrer für die Erziehung und Bildung eines Kindes.

Ein gemeinsamer Arbeitskreis von Lehrern und Eltern hat als Leitlinie für die Erziehungspartnerschaft am HHG formuliert:
Die Hauptpersonen an unserer Schule sind unsere Schülerinnen und Schüler. Wir wünschen uns, dass diese im Lauf der Jahre bei uns zu glücklichen, lebensbejahenden, beziehungsfähigen, selbstbewussten, eigenverantwortlichen und gebildeten Menschen „reifen“. Damit dies gelingen kann, müssen sowohl die Eltern als auch die Lehrerinnen und Lehrer an einem Strang ziehen, ohne das Wohl der Kinder und Jugendlichen aus den Augen zu verlieren. Nur so können wir unserem gemeinsamen Erziehungsauftrag gerecht werden.

2. Elternvertreter

Die Eltern einer Klasse wählen zu Beginn des Jahres zwei Elternvertreter. Die Aufgaben dieser Elternvertreter sind:

...nach der Wahl:

  • Abstimmung der Elternvertreter untereinander (Teambildung!)
  • Abstimmung mit dem Klassenlehrer (Kommunikationsmittel, Ansprechzeit)
  • Erstellen einer Adressliste und Telefonkette (Einverständnis der Eltern nötig!)
  • ggfs. vom Vorgänger Unterlagen der Vorjahre besorgen (Klassenkonto?)


...während des Schuljahrs:

  • Die Klasse beobachten, bei Problemen Kontakt mit den Ansprechpartnern aufnehmen (Lehrer, Schulleitung, Elternbeiratsvorsitzende), Vermittlungsgespräche anbahnen, ...
  • Die Klasse nach außen vertreten
  • Elternbeiratsitzungen besuchen
  • Die Mithilfe der Klasseneltern bei Veranstaltungen der Schule, des Elternbeirats oder des Fördervereins organisieren
  • Längere oder systematische Unterrichtsausfälle notieren, nachfragen
  • Evtl. Elternstammtisch(e), bei Bedarf einen Elternabend organisieren
  • Themen für den nächsten Elternabend sammeln

...im 2. Schulhalbjahr oder bei Bedarf: Elternabend(e) organisieren und durchführen


Vorab:

  • Gesprächsbedarf, Termin und Raumreservierung, Themen, evtl. Einladung an Fachlehrer, Schüler(vertreter) oder externe Referenten (z.B. Polizei, Drogenberatung, Schulpsychologen) mit dem Klassenlehrer abstimmen
  • Einladung mit Tagesordnung formulieren, möglichst mit Abschnitt für Rückantwort, und spätestens eine Woche vorher über den Klassenlehrer verteilen lassen (Kopie an Schulleiter und EB-Vorsitz)
  • mit dem Teamkollegen Sitzungsleitung, Moderation/Diskussionsleitung und Zeitlimit zu allen Tagesordnungspunkten absprechen
  • Bericht aus dem Elternbeirat vorbereiten (aktuelle Arbeit, Arbeitskreise, Förderverein, etc.)
  • Rückantworten und Punkte für den TOP „Sonstiges” sichten


Am Elternabend:

  • Die Elternvertreter begrüßen, leiten und führen die Sitzung durch!
  • Eine kommunikative Sitzordnung und Namensschilder erleichtern das Gespräch (Deko, Getränke, Knabberzeug?)
  • Einen Schriftführer wählen/suchen
  • Tagesordnung incl. Zeitlimits an die Tafel schreiben, Vorschläge für Sonstiges vorstellen, weitere sammeln, Zeitlimits vergeben. Bei zu vielen Punkten durch Abstimmung oder Punktekleben Prioritäten vergeben!
  • Einen Ziel-Zeitpunkt für das Ende des Elternabends vereinbaren
  • Der Moderator achtet auf die Einhaltung der Zeitlimits
  • Protokoll erstellen und an alle Beteiligten verteilen lassen


...im nächsten Schuljahr:

Den ersten Elternabend bis zum Ende der Wahl des Klassenelternvertreters leiten (bitte Stimmzettel vorbereiten und Wahlrichtlinien nochmal anschauen!). Dann das Amt weiterführen oder an den neuen Amtsinhaber übergeben.

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