Herzlich willkommen auf den Seiten des Elternbeirats am Hermann Hesse-Gymnasium Calw. Sie können sich auf diesen Seiten über die an unserer Arbeit beteiligten Menschen und ihre Aufgaben informieren.

Wir vom Elternbeirat fühlen uns als verantwortlicher Teil der Schulgemeinschaft des HHG, und wir bringen uns im Rahmen der Erziehungspartnerschaft, als Interessenvertretung unserer Kinder und der Eltern und in der inneren Schulentwicklung in eine gelingende Bildung für unsere Kinder ein.

Erste Bedingung für das Gelingen von Schule und Bildung und damit wichtigster Grundsatz einer guten Schulgemeinschaft ist ein respektvoller und partnerschaftlicher, vertrauensvoller und offener, wertschätzender Umgang aller am Schulleben Beteiligten miteinander. Diesen Grundsatz wollen wir in der Zusammenarbeit in unseren Gremien und Arbeitskreisen ebenso leben, wie wir ihn uns für den Schulalltag wünschen. Unsere gemeinsame Aufgabe ist Erziehung, und Erziehung ist zuallererst Vorbild.

Auf unseren Seiten finden Sie außerdem Hinweise auf unsere aktuellen Termine und Vorhaben, die Dokumentation unserer Arbeit sowie einige interessante Hinweise, Dokumente und Links für Eltern und andere Bildungsinteressierte.

Elternbeirat-Informationen

Elternbeirat

 

Schuljahr 2022 / 2023

Kontakt: Elternbeirat[æt]hhg-calw.de

Elternbeirat

Vorsitzender

Bernhard Bez (8a)

Stellvertreterin

Petra Braune (9a)

Schriftführerin

Nadine Furthmüller (9c)

Stellvertretende Schriftführerin

Yvonne Kugele   (9c)


Schulkonferenz

Mitglieder

Bernhard Bez (8a)

Petra Braune (9a)

Detlev Hopp (J2)

Julia Gockenbach (7a)

Stellvertretende Mitglieder

Markus Scherer (5b)

Henry Bosch (J1)

Claudia Kuhn (8b)

Sybille Adam (8a)


Wichtige Informationen zur Arbeit des Elternbeirats:

Aufgaben des Elternbeirats

Der Elternbeirat im Schulgesetz

Arbeitskreise mit Beteiligung des EB (Prozessskizze)

Wichtige Adressen für Eltern

 

Elternbeirat | Die Aufgaben

1. Erziehungspartnerschaft

Der partnerschaftliche Umgang aller Bildungsbeteiligten ist nach unserer Auffassung eine Grundbedingung für das Gelingen von Schule und Bildung.

Erziehungspartnerschaft meint hier die gemeinsame Verantwortung der Eltern und der Lehrer für die Erziehung und Bildung eines Kindes.

Ein gemeinsamer Arbeitskreis von Lehrern und Eltern hat als Leitlinie für die Erziehungspartnerschaft am HHG formuliert:
Die Hauptpersonen an unserer Schule sind unsere Schülerinnen und Schüler. Wir wünschen uns, dass diese im Lauf der Jahre bei uns zu glücklichen, lebensbejahenden, beziehungsfähigen, selbstbewussten, eigenverantwortlichen und gebildeten Menschen „reifen“. Damit dies gelingen kann, müssen sowohl die Eltern als auch die Lehrerinnen und Lehrer an einem Strang ziehen, ohne das Wohl der Kinder und Jugendlichen aus den Augen zu verlieren. Nur so können wir unserem gemeinsamen Erziehungsauftrag gerecht werden.

2. Elternvertreter

Die Eltern einer Klasse wählen zu Beginn des Jahres zwei Elternvertreter. Die Aufgaben dieser Elternvertreter sind:

...nach der Wahl:

  • Abstimmung der Elternvertreter untereinander (Teambildung!)
  • Abstimmung mit dem Klassenlehrer (Kommunikationsmittel, Ansprechzeit)
  • Erstellen einer Adressliste und Telefonkette (Einverständnis der Eltern nötig!)
  • ggfs. vom Vorgänger Unterlagen der Vorjahre besorgen (Klassenkonto?)


...während des Schuljahrs:

  • Die Klasse beobachten, bei Problemen Kontakt mit den Ansprechpartnern aufnehmen (Lehrer, Schulleitung, Elternbeiratsvorsitzende), Vermittlungsgespräche anbahnen,...
  • Die Klasse nach außen vertreten
  • Elternbeiratsitzungen besuchen
  • Die Mithilfe der Klasseneltern bei Veranstaltungen der Schule, des Elternbeirats oder des Fördervereins organisieren
  • Längere oder systematische Unterrichtsausfälle notieren, nachfragen
  • Evtl. Elternstammtisch(e), bei Bedarf einen Elternabend organisieren
  • Themen für den nächsten Elternabend sammeln

...im 2. Schulhalbjahr oder bei Bedarf: Elternabend(e) organisieren und durchführen


Vorab:

  • Gesprächsbedarf, Termin und Raumreservierung, Themen, evtl. Einladung an Fachlehrer, Schüler(vertreter) oder externe Referenten (z.B. Polizei, Drogenberatung, Schulpsychologen) mit dem Klassenlehrer abstimmen
  • Einladung mit Tagesordnung formulieren, möglichst mit Abschnitt für Rückantwort, und spätestens eine Woche vorher über den Klassenlehrer verteilen lassen (Kopie an Schulleiter und EB-Vorsitz)
  • mit dem Teamkollegen Sitzungsleitung, Moderation/Diskussionsleitung und Zeitlimit zu allen Tagesordnungspunkten absprechen
  • Bericht aus dem Elternbeirat vorbereiten (aktuelle Arbeit, Arbeitskreise, Förderverein, etc.)
  • Rückantworten und Punkte für den TOP „Sonstiges” sichten


Am Elternabend:

  • Die Elternvertreter begrüßen, leiten und führen die Sitzung durch!
  • Eine kommunikative Sitzordnung und Namensschilder erleichtern das Gespräch (Deko, Getränke, Knabberzeug?)
  • Einen Schriftführer wählen/suchen
  • Tagesordnung incl. Zeitlimits an die Tafel schreiben, Vorschläge für Sonstiges vorstellen, weitere sammeln, Zeitlimits vergeben. Bei zu vielen Punkten durch Abstimmung oder Punktekleben Prioritäten vergeben!
  • Einen Ziel-Zeitpunkt für das Ende des Elternabends vereinbaren
  • Der Moderator achtet auf die Einhaltung der Zeitlimits
  • Protokoll erstellen und an alle Beteiligten verteilen lassen


...im nächsten Schuljahr:

Den ersten Elternabend bis zum Ende der Wahl des Klassenelternvertreters leiten (bitte Stimmzettel vorbereiten und Wahlrichtlinien nochmal anschauen!). Dann das Amt weiterführen oder an den neuen Amtsinhaber übergeben.

Elternbeirat | Im Rahmen des Schulgesetzes

Der Elternbeirat hat laut § 57 Schulgesetz die Aufgabe,

„das Interesse und die Verantwortung der Eltern für die Aufgaben der Erziehung zu wahren und zu pflegen, der Elternschaft Gelegenheit zur Information und Aussprache zu geben, Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern zu beraten und der Schule zu unterbreiten, an der Verbesserung der inneren und äußeren Schulverhältnisse mitzuarbeiten und das Verständnis der Öffentlichkeit für die Erziehungs- und Bildungsarbeit der Schule zu stärken.”

Weiter heißt es dort:

„Er wird von Schule und Schulträger beraten und unterstützt. Im Rahmen seiner Aufgaben obliegt es dem Elternbeirat insbesondere

1. Die Anteilnahme der Eltern am Leben und an der Arbeit der Schule zu fördern;

2. Wünsche und Anregungen aus Elternkreisen (...) zu beraten und an die Schule weiterzuleiten;

3. Das Verständnis der Erziehungsberechtigten für Fragen des Schullebens und der Unterrichtsgestaltung (...) zu fördern;“

Letzeres geschieht zuallererst durch Klassenpflegschaftsabende (Elternabende) und kann auch durch Elternstammtische der einzelnen Klassen vertieft werden. Elternbeirat und Schule unterstützen den Austausch durch Veranstaltungen wie Gesprächsforen, Schulfeste, Aufführungen und Projekttage ebenso wie z.B. durch die Öffnung der Arbeitskreise des Elternbeirats für alle Eltern.

4. Für die Belange der Schule beim Schulträger, bei der Schulaufsichtsbehörde und der Öffentlichkeit einzutreten, soweit die Mitverantwortung der Eltern es verlangt;”

Themen könnten das Schulgebäude, die Ausstattung der Schule, die Schülerbeförderung oder auch die Lehrerversorgung sein. Hier werden auch örtliche und überörtliche Gremien tätig wie z.B. der Gesamtelternbeirat der Calwer Schulen, der Arbeitskreis der Elternbeiräte im Kreis Calw oder der Landeselternbeirat.

5. „An der Beseitigung von Störungen der Schularbeit durch Mängel der äußeren Schulverhältnisse mitzuwirken;”

Das Schulgesetz lädt uns also direkt ein, die von der Politik hausgemachten Probleme wie Klassengröße, mangelnde Vertretungsreserve u.ä. anzugehen.

6. „Bei Maßnahmen auf dem Gebiet des Jugendschutzes und der Freizeitgestaltung, soweit sie das Leben der Schule berühren, mitzuwirken;

7. „Maßnahmen, die eine Erweiterung oder Einschränkung der Schule oder eine wesentliche Änderung ihres Lehrbetriebs bewirken, zu beraten; (...)

Hier könnten Themen sein: Rhythmisierung und Pausenregelung, Kontigent-stundentafel und Schulcurricula, Hausaufgabenbetreuung und Ganztagesangebot. Bindende Beschlüsse zu diesen wichtigen Themen fasst das oberste Gremium der Schule, die Schulkonferenz.

 

Elternbeirat | Arbeitskreise der inneren Schulentwicklung

Arbeitskreise der Inneren Schulentwicklung (Prozessskizze)

SchulentwicklungEltern

Elternbeirat | Wichtige Adressen für Eltern

Staatliches Schulamt Pforzheim
Maximilianstraße 46
75172 Pforzheim
Tel: 07231 6057-400
Fax: 07231 6057-440
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Schulpsychologische Beratungsstelle
für Pforzheim, Enzkreis, Kreis Calw
Maximilianstr. 46 (3. OG)
75172 Pforzheim
Tel: 07231 6057-311
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Oberschulamt im RP Karlsruhe
Hebelstraße 2
76133 Karlsruhe
Tel.: 0721 926-4400
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AK der Elternbeiräte im Kreis Calw
Saskia Esken
Emil-Schmid-Str. 24
75378 Bad Liebenzell
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Landeselternbeirat Baden-Württemberg
www.leb-bw.de

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