Arbeitskreise der Inneren Schulentwicklung (Prozessskizze)
Arbeitskreise der Inneren Schulentwicklung (Prozessskizze)
Sibylle Adam
Juliane Beutler
Bernhard Bez (Vorsitzender)
Petra Braune (2. Vorsitzende)
Julia Gockenbach
Anelyia Hoelper
Claudia Kuhn (Schriftführerin)
Silke Ramp (Schriftführerin)
Markus Scherer
Bernhard Bez
Petra Braune
Julia Gockenbach
Sibylle Adam
Markus Scherer
Claudia Kuhn
Juliane Beutler
Anelyia Hoelper
Wichtige Informationen zur Arbeit des Elternbeirats:
Der Elternbeirat im Schulgesetz
Arbeitskreise mit Beteiligung des EB (Prozessskizze)
1. Erziehungspartnerschaft
Der partnerschaftliche Umgang aller Bildungsbeteiligten ist nach unserer Auffassung eine Grundbedingung für das Gelingen von Schule und Bildung.
Erziehungspartnerschaft meint hier die gemeinsame Verantwortung der Eltern und der Lehrer für die Erziehung und Bildung eines Kindes.
Ein gemeinsamer Arbeitskreis von Lehrern und Eltern hat als Leitlinie für die Erziehungspartnerschaft am HHG formuliert:
Die Hauptpersonen an unserer Schule sind unsere Schülerinnen und Schüler. Wir wünschen uns, dass diese im Lauf der Jahre bei uns zu glücklichen, lebensbejahenden, beziehungsfähigen, selbstbewussten, eigenverantwortlichen und gebildeten Menschen „reifen“. Damit dies gelingen kann, müssen sowohl die Eltern als auch die Lehrerinnen und Lehrer an einem Strang ziehen, ohne das Wohl der Kinder und Jugendlichen aus den Augen zu verlieren. Nur so können wir unserem gemeinsamen Erziehungsauftrag gerecht werden.
2. Elternvertreter
Die Eltern einer Klasse wählen zu Beginn des Jahres zwei Elternvertreter. Die Aufgaben dieser Elternvertreter sind:
...nach der Wahl:
...während des Schuljahrs:
...im 2. Schulhalbjahr oder bei Bedarf: Elternabend(e) organisieren und durchführen
Vorab:
Am Elternabend:
...im nächsten Schuljahr:
Den ersten Elternabend bis zum Ende der Wahl des Klassenelternvertreters leiten (bitte Stimmzettel vorbereiten und Wahlrichtlinien nochmal anschauen!). Dann das Amt weiterführen oder an den neuen Amtsinhaber übergeben.
Der Elternbeirat hat laut § 57 Schulgesetz die Aufgabe,
„das Interesse und die Verantwortung der Eltern für die Aufgaben der Erziehung zu wahren und zu pflegen, der Elternschaft Gelegenheit zur Information und Aussprache zu geben, Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern zu beraten und der Schule zu unterbreiten, an der Verbesserung der inneren und äußeren Schulverhältnisse mitzuarbeiten und das Verständnis der Öffentlichkeit für die Erziehungs- und Bildungsarbeit der Schule zu stärken.”
Weiter heißt es dort:
„Er wird von Schule und Schulträger beraten und unterstützt. Im Rahmen seiner Aufgaben obliegt es dem Elternbeirat insbesondere
1. Die Anteilnahme der Eltern am Leben und an der Arbeit der Schule zu fördern;
2. Wünsche und Anregungen aus Elternkreisen (...) zu beraten und an die Schule weiterzuleiten;
3. Das Verständnis der Erziehungsberechtigten für Fragen des Schullebens und der Unterrichtsgestaltung (...) zu fördern;“
Letzeres geschieht zuallererst durch Klassenpflegschaftsabende (Elternabende) und kann auch durch Elternstammtische der einzelnen Klassen vertieft werden. Elternbeirat und Schule unterstützen den Austausch durch Veranstaltungen wie Gesprächsforen, Schulfeste, Aufführungen und Projekttage ebenso wie z.B. durch die Öffnung der Arbeitskreise des Elternbeirats für alle Eltern.
4. „Für die Belange der Schule beim Schulträger, bei der Schulaufsichtsbehörde und der Öffentlichkeit einzutreten, soweit die Mitverantwortung der Eltern es verlangt;”
Themen könnten das Schulgebäude, die Ausstattung der Schule, die Schülerbeförderung oder auch die Lehrerversorgung sein. Hier werden auch örtliche und überörtliche Gremien tätig wie z.B. der Gesamtelternbeirat der Calwer Schulen, der Arbeitskreis der Elternbeiräte im Kreis Calw oder der Landeselternbeirat.
5. „An der Beseitigung von Störungen der Schularbeit durch Mängel der äußeren Schulverhältnisse mitzuwirken;”
Das Schulgesetz lädt uns also direkt ein, die von der Politik hausgemachten Probleme wie Klassengröße, mangelnde Vertretungsreserve u.ä. anzugehen.
6. „Bei Maßnahmen auf dem Gebiet des Jugendschutzes und der Freizeitgestaltung, soweit sie das Leben der Schule berühren, mitzuwirken;
7. „Maßnahmen, die eine Erweiterung oder Einschränkung der Schule oder eine wesentliche Änderung ihres Lehrbetriebs bewirken, zu beraten; (...)”
Hier könnten Themen sein: Rhythmisierung und Pausenregelung, Kontigent-stundentafel und Schulcurricula, Hausaufgabenbetreuung und Ganztagesangebot. Bindende Beschlüsse zu diesen wichtigen Themen fasst das oberste Gremium der Schule, die Schulkonferenz.
Arbeitskreise der Inneren Schulentwicklung (Prozessskizze)
Staatliches Schulamt Pforzheim
Maximilianstraße 46
75172 Pforzheim
Tel: 07231 6057-400
Fax: 07231 6057-440
Schulpsychologische Beratungsstelle
für Pforzheim, Enzkreis, Kreis Calw
Maximilianstr. 46 (3. OG)
75172 Pforzheim
Tel: 07231 6057-311
Oberschulamt im RP Karlsruhe
Hebelstraße 2
76133 Karlsruhe
Tel.: 0721 926-4400
AK der Elternbeiräte im Kreis Calw
Saskia Esken
Emil-Schmid-Str. 24
75378 Bad Liebenzell
Landeselternbeirat Baden-Württemberg
www.leb-bw.de